Mit unserer Partnerfirma im Bereich Bilanzbuchhaltung und Lohnverrechnung arbeiten wir schon seit einigen Jahren zusammen, so dass sich eine gute Vertrauensbasis bilden konnte.
Gerne empfehle ich unseren Partner weiter, vor allem an engagierte EPU und KMU im Raum Wien, NÖ und Burgenland.
Melden Sie sich bei Interesse bei mir und wir besprechen das weitere Vorgehen. Unverbindlich und persönlich.
Ihr persönlicher Berater:
Stefan R. Keller, CSR-Manager
Corporate Social Responsibility bezeichnet den Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, die über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht.
UGB §221 Abs 1):
Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1.: 5 Millionen Euro Bilanzsumme;
2.: 10 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;
3.: im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer.
Abs 1a):
Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die keine Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften sind und mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1.: 350.000 Euro Bilanzsumme;
2.: 700.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;
3.: im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer.